Raupendumper werden zum Transportieren von diversen Schüttgütern wie z.B. Kies, Sand, Holz oder Salz benutzt. Weiterhin kann ein Raupendumper natürlich auch steile Hänge befahren und Gegenstände mühelos über Stock und Stein befördern. Diese Raupendumper haben Gummiketten und haben daher auch auf entsprechend glatten, rutschigen und/oder matschigen Böden sehr viel Grip. Die kleinen Multitalente helfen da, wo Arbeit bislang mühsam war, etwa beim Bewegen von Lasten wie Holz und sperrigen Gütern auf anspruchsvollem Gelände.
Motor:
1-Zylinder-4-Takt-OHV-LONCIN Motor
Hubraum:
302 cm³
Leistung:
6,8 kW
Betriebsdrehzahl:
3.600 1/min
Starteinrichtung:
Reversierstarter
Antrieb:
Zahnradgetriebe
Lenkung:
Lenkbremse
Kippeinrichtung:
Hydraulisch, nach vorne kippbar
Kipphöhe- / neigung:
1406 mm / 90°
Kippbehälter (LxBxH):
950 x 660 x 370 mm
Gewicht (netto/brutto):
446 / 513 kg
Bodenfreiheit:
105 mm
Zuladung max.:
500 kg
Fassungsvermögen:
212 l
Hydraulikpumpe:
12l/min (bei 3.000 1/min)
Arbeitsdruck max.:
200 bar
Getriebe Vorwärts / Rückwärtsgänge :
6 / 2
Abmessungen (LxBxH):
2260 x 820 x 1220 mm
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.