Mit diesem Säge-Spalt-Automat können Sie bequem und schnell Baumstämme sägen und spalten. Sie wollen schnell und komfortabel Brennholz bearbeiten – dann ist dieses Gerät genau das Richtige. Das Arbeiten wird enorm erleichtert. Der Säge-Spalt-Automat verfügt auch über ein Förderband, dass die gespaltenen Holzstücke direkt in einen Anhänger oder auf eine bestimmte Stelle befördert.
Motor / Antrieb:
Elektromotor 400V / 50Hz
Motorleistung:
9,5 kW, 18,4A
Hydraulikmotor Kettensäge:
max. 4.500 U/min
Hydraulikmotor Förderband:
max. 284 U/min bei 110bar, 285 Nm
Kettensäge:
hydraulisch
Schwert:
55 cm
Kette:
C3621 000 0077/0.375/1,5mm
Spaltlänge max.:
50 cm
Spaltdurchmesser max.:
10 bis 50 cm
Arbeitsgeschwindigkeit:
5 cm / sek.
Rücklaufgeschwindigkeit:
4 cm / sek.
Spaltkraft:
20 t
Förderband (LxBxH):
3200 x 200 x 2800 mm
Fördergeschwindigkeit:
0,5 m / sek.
Eigengewicht inkl. Förderband:
690 kg (580kg + 110kg)
Verpackungmaße Sägespaltautomat (LxBxH):
2100 x 1000 x 1200 mm
Verpackungsmaße Förderband (LxBxH):
1860 x 600 x 470 mm
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.